Darlehen

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Darlehen

Ein Darlehen ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (z. B. eine Bank) dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag für eine bestimmte Zeit überlässt. Der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und verpflichtet sich zur Rückzahlung (§ 488 BGB).

Arten im Immobilienbereich

  • Annuitätendarlehen: Gleichbleibende Monatsrate aus Zins und Tilgung.
  • Volltilgerdarlehen: Komplette Rückzahlung innerhalb der Zinsbindung.
  • Forward‑Darlehen: Sichert zukünftige Konditionen.
  • KfW‑Darlehen: Staatlich geförderte Finanzierung.

Bedeutung

  • Grundlage jeder Immobilienfinanzierung.
  • Vertragsgestaltung (Zins, Tilgung, Laufzeit) bestimmt Kosten.
  • Bonität beeinflusst Zinssatz und Bewilligung.
Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 488 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__488.html
  • 2. Finanztip – Darlehensarten https://www.finanztip.de/darlehen/

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