Betriebskosten
Betriebskosten sind die regelmäßig anfallenden Kosten, die durch den laufenden Gebrauch einer Immobilie entstehen (§ 556 BGB i. V. m. BetrKV). Sie werden meist auf die Mieter umgelegt.
Typische Betriebskosten
Nicht zu den Betriebskosten zählen Verwaltung und Instandhaltungsrücklagen.
Für Mieter wichtig, weil sie den zweiten Mietanteil („zweite Miete“) darstellen, und für Eigentümer, weil sie die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
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