Bestellerprinzip

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Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt (§ 2 Abs. 1a WoVermG). Es gilt seit dem 1. Juni 2015 für Mietwohnungen.

Ziel des Bestellerprinzips

  • Entlastung von Mietern, die früher oft Maklergebühren zahlen mussten.
  • Fairness im Wohnungsmarkt: Der Auftraggeber trägt die Kosten.

Bedeutung in der Praxis

  • Mietmarkt: In der Regel zahlt der Vermieter die Provision.
  • Kaufmarkt: Gilt nicht beim Immobilienkauf, dort gelten gesonderte Regelungen zur Maklerkostenverteilung seit 2020.
Quellen
  • 1. BMJ – Wohnungsvermittlungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wgvermgr/
  • 2. Verbraucherzentrale – Bestellerprinzip erklärt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/mietrecht/bestellerprinzip-13177

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