Aufteilungserklärung

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Aufteilungserklärung

Die Aufteilungserklärung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Sie regelt, wie ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt wird, und bildet die rechtliche Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch. Ohne eine Aufteilungserklärung ist es nicht möglich, separate Eigentumswohnungen rechtlich zu begründen.

Inhalt der Aufteilungserklärung

  • Beschreibung der Einheiten: Auflistung aller Wohnungen und ggf. Gewerbeflächen.
  • Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Welche Räume oder Flächen gehören allein einem Eigentümer und welche stehen allen Eigentümern gemeinschaftlich zu (z. B. Treppenhaus, Dach, Garten).
  • Grundlage für Teilung: Die Erklärung muss notariell beurkundet werden und wird zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt eingereicht.

Bedeutung für Käufer und Eigentümer

Die Aufteilungserklärung schafft Rechtssicherheit: Käufer wissen genau, welche Teile einer Immobilie ihnen gehören, und welche sie gemeinsam mit anderen Eigentümern nutzen. Sie ist somit die Basis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Quellen
  • 1. Notarkammer Bayern – Aufteilungserklärung und Teilungserklärung https://www.notarkammer-bayern.de/immobilienrecht/wohnungseigentum/teilungserklaerung/
  • 2. Verbraucherzentrale – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung erklärt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-teilungserklaerung-und-gemeinschaftsordnung-12619

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