Auflassungsvormerkung

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Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtliches Sicherungsmittel im deutschen Immobilienrecht. Sie wird im Grundbuch eingetragen und garantiert dem Käufer, dass er nach Abschluss des Kaufvertrages tatsächlich als neuer Eigentümer eingetragen wird. Sie dient somit als Schutz vor Zwischenverfügungen des Verkäufers.

Funktion und Bedeutung

  • Sicherung des Anspruchs: Verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder mit Grundpfandrechten belastet.
  • Rechtliche Wirkung: Der Käufer erhält einen gesicherten Anspruch auf Eigentumsübertragung (§ 883 BGB).
  • Zeitpunkt: Die Vormerkung wird in der Regel direkt nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags eingetragen.

Vorteile für Käufer

  • Höchste Rechtssicherheit bis zur endgültigen Auflassung und Grundbuchumschreibung.
  • Verhindert Rechtsverluste durch Dritte.
  • Ist ein Standardbestandteil seriöser Immobilienkaufverträge.

Die Auflassungsvormerkung ist damit ein unverzichtbares Element im Ablauf eines Immobilienkaufs in Deutschland.

Quellen
  • 1. Gesetze im Internet – § 883 BGB: Wirkung der Vormerkung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__883.html
  • 2. Notarkammer Baden-Württemberg – Erklärung zur Auflassungsvormerkung https://www.notarkammer-bw.de/ratgeber/immobilienrecht/auflassungsvormerkung

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