Auflassung
Die Auflassung ist ein zentraler Begriff im deutschen Immobilienrecht. Sie bezeichnet die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie (§ 925 BGB). Erst durch die Auflassung in Verbindung mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Eigentumswechsel rechtswirksam.
Ablauf der Auflassung
Bedeutung für Immobilienkäufer
Die Auflassung schützt beide Vertragsparteien:
Damit ist die Auflassung ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Immobilienkaufs in Deutschland.
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