Andienungsrecht

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Andienungsrecht

Das Andienungsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht vorkommt. Es verpflichtet den Eigentümer oder Anteilseigner, einem bestimmten Käufer (z. B. Mitgesellschafter, Investor oder Vorkaufsberechtigter) eine Immobilie oder einen Anteil zuerst zum Kauf anzubieten, bevor er diese an Dritte veräußern darf.

Bedeutung in der Immobilienpraxis

  • Transparenz und Sicherheit: Das Andienungsrecht schützt die Interessen bestehender Eigentümergemeinschaften.
  • Preisgestaltung: Häufig ist im Vertrag eine Klausel enthalten, wie der Kaufpreis zu ermitteln ist (z. B. durch Gutachten oder Marktwert).
  • Abgrenzung zum Vorkaufsrecht: Während beim Vorkaufsrecht ein Kaufvertrag mit einem Dritten bereits bestehen muss, greift das Andienungsrecht vor Abschluss eines Drittgeschäfts.

Das Andienungsrecht wird häufig in Teilungserklärungen, Gesellschaftsverträgen oder Investor-Vereinbarungen festgelegt und ist ein wichtiges Instrument, um die Zusammensetzung von Eigentümer- oder Gesellschafterkreisen zu steuern.

Quellen
  • 1. IHK Frankfurt am Main – Erklärung zu Andienungsrecht und Vorkaufsrecht https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/gesellschaftsrecht/andienungsrecht
  • 2. Wirtschaftslexikon Gabler – Andienungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/andienungsrecht-29043

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