Andienungsrecht
Das Andienungsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht vorkommt. Es verpflichtet den Eigentümer oder Anteilseigner, einem bestimmten Käufer (z. B. Mitgesellschafter, Investor oder Vorkaufsberechtigter) eine Immobilie oder einen Anteil zuerst zum Kauf anzubieten, bevor er diese an Dritte veräußern darf.
Bedeutung in der Immobilienpraxis
Das Andienungsrecht wird häufig in Teilungserklärungen, Gesellschaftsverträgen oder Investor-Vereinbarungen festgelegt und ist ein wichtiges Instrument, um die Zusammensetzung von Eigentümer- oder Gesellschafterkreisen zu steuern.
Zum Immo-Wiki
Zur Orientierung im Immobilien-Dschungel haben wir für Sie ein digitales Immobilien-Wiki erstellt. Es enthält aktuelle Marktanalysen und praktische Tipps, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten. Alles ist verständlich, aktuell und auf Ihre Fragen zugeschnitten.
Alle Inhalte im Bereich Wissen & Ratgeber werden regelmäßig aktualisiert und an neue gesetzliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst, so dass Sie stets auf dem Laufenden bleiben. Dennoch, die Inhalte auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierungen übernimmt Paul & Oskar GmbH keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine individuelle Beratung können die Inhalte nicht ersetzen.