Amtliche Aufteilung

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Amtliche Aufteilung

Die amtliche Aufteilung bezeichnet die behördlich anerkannte und rechtlich verbindliche Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten. Sie bildet die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch und ist eng mit der Teilungserklärung sowie der Abgeschlossenheitsbescheinigung verbunden.

Merkmale der amtlichen Aufteilung

  • Rechtsverbindlichkeit: Sie wird durch notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag wirksam.
  • Einheitliche Dokumentation: Enthält Pläne und Beschreibungen, welche Flächen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum darstellen.
  • Behördliche Prüfung: Grundlage ist meist die durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Bedeutung für Eigentümer und Käufer

  • Rechtssicherheit: Käufer wissen genau, welche Räume oder Flächen zu ihrem Eigentum gehören.
  • Voraussetzung für Wohnungseigentum: Ohne amtliche Aufteilung kann kein rechtlich selbstständiges Wohnungseigentum entstehen.
  • Wertsteigerung: Durch klare Abgrenzung können Immobilien leichter verkauft oder vererbt werden.
Quellen
  • 1. Notarkammer Bayern – Teilungserklärung und amtliche Aufteilung https://www.notarkammer-bayern.de/immobilienrecht/wohnungseigentum/teilungserklaerung/
  • 2. Verbraucherzentrale – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-wohnen/wohnungseigentum/wohnungseigentum-teilungserklaerung-und-gemeinschaftsordnung-12619

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