Amtliche Aufteilung
Die amtliche Aufteilung bezeichnet die behördlich anerkannte und rechtlich verbindliche Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten. Sie bildet die Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch und ist eng mit der Teilungserklärung sowie der Abgeschlossenheitsbescheinigung verbunden.
Merkmale der amtlichen Aufteilung
Bedeutung für Eigentümer und Käufer
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