Altlast

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Altlast

Der Begriff Altlast bezeichnet im Immobilienrecht Grundstücke oder Bodenflächen, die durch frühere Nutzungen schädliche Veränderungen aufweisen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellen können. Typische Beispiele sind ehemalige Industrie-, Militär- oder Deponieflächen.

Arten von Altlasten

  • Bodenverunreinigungen: Schadstoffe wie Schwermetalle, Mineralöle oder Chemikalien im Erdreich.
  • Schädliche Bauwerksrückstände: Asbest, Teer oder andere gesundheitsgefährdende Materialien.

Bedeutung für Immobilienkäufer

  • Wertminderung: Altlasten können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich senken.
  • Sanierungspflicht: Eigentümer können verpflichtet werden, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen (§ 4 BBodSchG – Bundes-Bodenschutzgesetz).
  • Risiko beim Kauf: Vor einem Immobilienerwerb ist eine Altlastenauskunft beim zuständigen Umweltamt dringend zu empfehlen.

Altlasten sind somit ein wesentliches Thema bei der Immobilienbewertung und sollten im Kaufprozess unbedingt geprüft werden.

Quellen
  • 1. Umweltbundesamt – Informationen zu Altlasten https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/altlasten
  • 2. Gesetze im Internet – Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

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