Alleineigentum
Als Alleineigentum bezeichnet man die rechtliche Situation, in der eine Immobilie vollständig einer einzigen Person gehört. Der Eigentümer hat damit das alleinige Verfügungsrecht und kann über das Grundstück oder die Wohnung nach eigenem Ermessen verfügen – beispielsweise verkaufen, vermieten oder belasten.
Merkmale des Alleineigentums
Abgrenzung
Im Gegensatz zum Miteigentum oder Wohnungseigentum gibt es beim Alleineigentum keine weiteren Beteiligten. Es ist die einfachste Form des Eigentumsrechts im Immobilienbereich.
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