Alleineigentum

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Alleineigentum

Als Alleineigentum bezeichnet man die rechtliche Situation, in der eine Immobilie vollständig einer einzigen Person gehört. Der Eigentümer hat damit das alleinige Verfügungsrecht und kann über das Grundstück oder die Wohnung nach eigenem Ermessen verfügen – beispielsweise verkaufen, vermieten oder belasten.

Merkmale des Alleineigentums

  • Einziger Eigentümer: Nur eine Person ist im Grundbuch eingetragen.
  • Uneingeschränkte Verfügungsmacht: Keine Zustimmung von Miteigentümern erforderlich.
  • Haftung: Der Eigentümer trägt allein alle Rechte und Pflichten, etwa Instandhaltung, Grundsteuer oder Darlehensverbindlichkeiten.

Abgrenzung

Im Gegensatz zum Miteigentum oder Wohnungseigentum gibt es beim Alleineigentum keine weiteren Beteiligten. Es ist die einfachste Form des Eigentumsrechts im Immobilienbereich.

Quellen
  • 1. Justiz NRW – Eigentumsarten im Immobilienrecht https://www.justiz.nrw.de/BS/immobilienrecht/eigentumsarten/index.php
  • 2. Haufe Immobilien – Eigentum und Eigentumsarten https://www.haufe.de/immobilien/lexikon/alleineigentum

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