Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung)

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Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung)

Die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) bezeichnet im Immobilienbereich die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie über deren Nutzungsdauer. Sie spiegelt den jährlichen Wertverlust durch Abnutzung, Alterung oder technischen Fortschritt wider und mindert die steuerliche Belastung des Eigentümers.

Arten der Abschreibung bei Immobilien

  • Lineare Abschreibung: gleichbleibender Prozentsatz pro Jahr (z. B. 2 % bei Wohngebäuden, die nach 1925 gebaut wurden).
  • Degressive Abschreibung: abnehmende Jahresbeträge, aktuell im Immobilienbereich nicht mehr zulässig, aber in der Vergangenheit relevant.
  • Sonderabschreibungen: steuerliche Förderungen, z. B. für energetische Sanierungen oder Neubau bestimmter Mietwohnungen (§7b EStG).

Bedeutung für Eigentümer und Investoren

Die Abschreibung ist ein wesentliches Instrument der Immobilienfinanzierung und Steueroptimierung. Sie reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und macht Immobilieninvestments langfristig attraktiver.

Quellen
  • 1. Bundesministerium der Finanzen – Informationen zur AfA https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/A/Absetzung-fuer-Abnutzung-AfA.html
  • 2. Haufe Immobilien – Überblick über Abschreibungen https://www.haufe.de/immobilien/abschreibung-immobilien

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