Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine gewerblich genutzte Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich vollständig von anderen Einheiten abgeschlossen ist. Sie ist in Deutschland eine zentrale Voraussetzung, um Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen.
Typische Merkmale sind:
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es nicht möglich, eine Immobilie in rechtlich eigenständige Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten aufzuteilen. Sie wird in der Regel vom Bauamt oder einer zuständigen Kommunalbehörde ausgestellt.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder in Eigentumswohnungen umwandeln möchten, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein unverzichtbares Dokument.
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